Neuregelung der Krebsvorsorge

Liebe Patientinnen,

der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen ab dem Jahr 2020 beschlossen, über die wir Sie gerne informieren möchten.

Was ändert sich für Sie?

Frauen zwischen 20 und 34 Jahren haben nach wie vor Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mit PAP-Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.

Ab dem 35. Lebensjahr wird ein PAP-Abstrich von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch alle 3 Jahre übernommen und mit einem Test auf HPV (Humane Papilloma Viren) kombiniert.

Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter bleibt im bisherigen Umfang bestehen.

Wir führen die Vorsorge entsprechend den neuen Richtlinien durch.

Jedoch sehen wir Risiken in der nur 3- jährlichen Abstrichkontrolle, denn:

- 10-15 % aller Gebärmutterhalskrebsfälle stehen nicht mit dem HPV - Virus in Verbindung, bzw. es gelingt kein HPV Nachweis. Das bedeutet, die Sicherheit des jährlichen Abstrichs kann unter Umständen nicht durch einen zusätzlichen HPV - Test erreicht werden.

- Oftmals ist der Zeitraum, in dem Zellveränderungen entstehen, deutlich kürzer als der neue vorgegebene Zeitraum von 3 Jahren. Das bedeutet, dass diese behandlungsbedürftigen Fälle somit erst deutlich später erkannt werden.

Wir raten daher unseren Patientinnen ab 35. Jahren trotzdem einen jährlichen Abstrich auf Gebärmutterhalskrebs durchführen zu lassen!

Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien beraten wir Sie auch gerne persönlich in der Praxis.